Heu- und Strohpellets für Schweine

Heu und Stroh wurden in der Fütterung zurückgedrängt, das könnte sich nun ändern. Eine Gemeinschaft von Bauern aus der Südoststeiermark verarbeitet Heu und Stroh zu Pellets, die in der Schweinefütterung erfolgreich eingesetzt werden können.

Heupellets

Heu hat eine gute Strukturwirkung und ausgeglichene Eigenschaften. Je nach Schnittzeitpunkt schwankt der Rohfasergehalt zwischen 20 und 26 % und der Rohproteingalt zwischen neun und zwölf Prozent. Beste Qualität durch trockene Ernte- und Lagerbedingungen sind notwendig. Anders als bei Energiepellets ist ein früher bis mittlerer Erntezeitpunkt wichtig, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verdaulichen und unverdaulichen Teilen zu erhalten.

Strohpellets

Strohpellets haben einen Rohfasergehalt von rund 38%, einen Rohproteingehalt von knapp 4% und sind ebenfalls gut in der Schweinefütterung einsetzbar. Entscheidend ist, dass nur beste Qualität verarbeitet wird.

Einsatzmöglichkeiten

Heu- und Strohpellets eigenen sich besonders für tragende Sauen. Die Pelletierung verbessert die Quellfähigkeit im Verdauungstrakt. Durch die stärkere Dehnung des Magen-Darm-Traktes steigert sich die Futteraufnahme in der nachfolgenden Säugezeit. Satte Sauen sind in der Gruppenhaltung ruhiger. Pellets können geschrotet oder gekrümelt in das Alleinfutter eingemischt werden, damit es zu keinen unerwünschten Entmischungen kommt.
Bei tragenden Sauen wäre es auch möglich, die Pellets nach dem Futterschrot extra zu verabreichen. Dabei sollen die Sauen pro Tag mindestens 0,5 bis 0,6 Kilogramm Heupellets beziehungsweise 0,3 bis 0,4 Kilogramm Strohpellets aufnehmen, sofern keine weiteren Rohfaserträger gefüttert werden.
Beim Säugend- und Ferkelfutter sind Heupellets mit Einsatzraten von rund 2 bis 4%, in Tragezeitfutter von 15 bis 20% und in Mastmischungen von 2 bis 3% der Tagesration sinnvoll. Bei Strohpellets bewegen sich die Einsatzraten bei rund der Hälfte der Heupellets. Beide Pelletsarten können auch in Kombination mit anderen Rohfaserfuttermitteln verwendet werden.

Beschäftigungsmaterial

Heu- oder Strohpellets können laut Tierschutzgesetz auch als Beschäftigungsmaterial eingesetzt werden.


Quelle:

Landwirtschaftskammer Österreich

Autor: Rudolf Schmied

Link zum Artikel: LINK